Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, geändert,
instand gesetzt und betrieben werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch "Elektrotechnisch unterwiesene Personen" für ein begrenztes Aufgabengebiet.
Zugangsvoraussetzungen
Für alle Nichtelektriker, die sich theoretische Kenntnisse im elektrotechnischen Bereich aneignen möchten.
Kursinhalte
- Die DGUVVorschrift 3; "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- Wirkungen des elektrischen Stromes
- Schutz gegen gefährliche Körperströme
- Sicherheit gegen Gefahren des elektrischen Stromes
- Tätigkeiten und Verhaltensregeln für elektrotechnisch unterwiesene Personen
- Schutzziele, Schutzmaßnahmenund persönliche Schutzmittel beim Bedienen elektrischer Anlagen
Hinweis
Die EUP kann die Elektrofachkraft nicht ersetzen, da sie in der Praxis nicht tätig werden darf, aber sie kann dkie Elektrofachkraft im Unternehmen sehr wirksam unterstützen!
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.